BUNDESEINHEITLICHER TATBESTANDSKATALOG · BT-KAT-OWI FASSUNG 01.07.2026

Stand 01.07.2026 · 4.128 Tatbestände

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot berechnen

Ermittlung nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes. Einschließlich Nebenfolgen für Fahranfänger in der Probezeit.

Ohne AnmeldungKeine DatenweitergabeQuelle im Klartext

Ergebnis · Innerorts · 21–25 km/h · Pkw

Bußgeld

115 €

Punkte

1

Fahrverbot

Probezeit

A-Verstoß

Angaben zum Tatbestand
Tatbestandsnummer141372
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1, § 49 StVO
Gebühren und Auslagen28,50 €
Einspruchsfrist14 Tage ab Zustellung
Tilgung im Fahreignungsregister2 Jahre 6 Monate
Verfolgungsverjährung3 Monate

Was der Bescheid bedeutet

Der Regelsatz ist nur ein Teil der Forderung. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen, die mit dem Bußgeldbescheid festgesetzt werden. Der Punkt im Fahreignungsregister bleibt zweieinhalb Jahre gespeichert und zählt bei weiteren Verstößen mit.

Wer sich in der Probezeit befindet, trägt zusätzlich die Folgen des A-Verstoßes: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars. Beides tritt unabhängig von der Höhe des Bußgeldes ein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei 21 bis 25 km/h zu viel innerorts?

Innerorts werden 115 Euro fällig, dazu ein Punkt im Fahreignungsregister. Ein Fahrverbot sieht der Katalog in dieser Stufe nicht vor.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde, nicht das Datum des Absendens.

Was bedeutet ein A-Verstoß in der Probezeit?

Ein A-Verstoß gilt als schwerwiegend. Beim ersten Mal werden die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?

Im Regelfall nach drei Monaten. Die Frist wird unter anderem durch die Anhörung oder den Erlass des Bescheids unterbrochen.

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